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   BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90   

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https://dejure.org/1996,3379
BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90 (https://dejure.org/1996,3379)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1996 - XI R 70/90 (https://dejure.org/1996,3379)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - XI R 70/90 (https://dejure.org/1996,3379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Option bei gemischter Grundstücksvermietung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 J: 1980, UStG § 9
    Gemischte Nutzung; Option; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 574
  • BB 1996, 1482
  • DB 1996, 1556
  • BStBl II 1996, 459
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.07.1988 - X R 6/80

    Umsatz - Wohnung - Vermietung an Unternehmer - Nutzung als Büro und zu

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
    Das FG sei zu Unrecht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juli 1988 X R 6/80 (BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) abgewichen.

    Der Entscheidung in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915 könne nicht gefolgt werden.

    Nach der Rechtsprechung des V. Senats und des X. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) ist im Fall der gemischten Nutzung eines Gebäudes (einer sonstigen Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG 1980) eine Aufteilung der Leistung vorzunehmen; die Vermietungsleistung bezieht sich nur insoweit auf das Unternehmen des Pächters, als dieser die empfangene Leistung für sein Unternehmen nutzt (vgl. auch Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, II, Rz. 631; Stadie in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz, § 9 Anm. 35).

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
    Die Grundsätze des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 (Der Betrieb - DB - 1995, 2352) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Diese Auffassung deckt sich auch mit der EuGH-Entscheidung in DB 1995, 2352, nach der eine Aufteilung sogar bei der Lieferung von (einheitlichen) Gegenständen in Betracht kommt (vgl. bisher Abschn. 192 Abs. 18 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR -).

  • BFH, 23.09.1993 - V R 87/89

    Die private Nutzung eines betrieblichen Telefons ist kein

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
    Nach der Rechtsprechung des BFH könnten Dienstleistungen - wie vertretbare Sachen - teils dem unternehmerischen, teils dem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet werden (BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546, BStBl II 1994, 200).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
    Nach der Rechtsprechung des V. Senats und des X. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) ist im Fall der gemischten Nutzung eines Gebäudes (einer sonstigen Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG 1980) eine Aufteilung der Leistung vorzunehmen; die Vermietungsleistung bezieht sich nur insoweit auf das Unternehmen des Pächters, als dieser die empfangene Leistung für sein Unternehmen nutzt (vgl. auch Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, II, Rz. 631; Stadie in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz, § 9 Anm. 35).
  • OLG Celle, 07.07.2016 - 2 U 37/16

    Erhebung der Umsatzsteuer bei Abschluss eines Mietvertrages über gewerblich

    Der vorliegende Fall ist dem vom Bundesfinanzhof unter dem 28. Februar 1996 - XI R 70/90 (NJWE-MietR 1996, 211) noch zu § 9 UStG (in der vom 01.01.1980 bis zum 31.12.1981 geltenden Fassung) entschiedenen Fall vergleichbar: Dort hatte die Verpächterin ein bebautes Grundstück mit einem einheitlichen Pachtvertrag "zum Betrieb einer Gaststätte" verpachtet, wobei sich im Erdgeschoss des Gebäudes die Gaststätte und im ersten Obergeschoss eine Pächterwohnung befand.

    Soweit der Kläger einwendet, dass der vorliegende Fall nicht mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1996 (XI R 70/90) vergleichbar sei, übersieht er, dass auch der Bundesfinanzhof über einen Fall zu entscheiden hatte, indem ausweislich des Tatbestands "die Klägerin (...) das Grundstück mit Vertrag vom 3. März 1980 "zum Betrieb einer Gaststätte" für monatlich 4 000 DM "zuzüglich der gesetzlichen MwSt" verpachtet (hatte)" , also gerade ein einheitlicher Pachtvertrag vorlag, der zivilrechtlich einheitlich als Pachtverhältnis über Gewerberäume einzuordnen gewesen wäre.

  • FG Niedersachsen, 15.06.2016 - 5 K 298/14

    Zuordnung eines gemischt unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzten

    Die Option setzt aber voraus, dass der leistende Unternehmer den Gegenstand der Leistung oder der Leistungsempfänger die erhaltene Leistung zulässigerweise seinem unternehmerischen Bereich zuordnen konnte (BFH-Urteil vom 20.07.1988 - X R 6/80, BStBl II 1988, 915; BFH-Urteil vom 28.02.1996 - XI R 70/90, BStBl II 1996, 459).
  • FG Köln, 14.03.2001 - 11 K 3879/95

    Zulässigkeit des Verzichts auf Steuerbefreiung bei der Vermietung an eine

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